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   VG Trier, 20.07.2023 - 9 K 991/23.TR   

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https://dejure.org/2023,42887
VG Trier, 20.07.2023 - 9 K 991/23.TR (https://dejure.org/2023,42887)
VG Trier, Entscheidung vom 20.07.2023 - 9 K 991/23.TR (https://dejure.org/2023,42887)
VG Trier, Entscheidung vom 20. Juli 2023 - 9 K 991/23.TR (https://dejure.org/2023,42887)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3; AsylG, § 3b; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; EURL 95/2011, Art 10 Abs 1; GG, Art 16a Abs 1
    Ägypten: Keine Gruppenverfolgung Homosexueller; Interne Schutzmöglichkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Trier, 20.07.2023 - 9 K 991/23
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissenstand und Herkunft des Ausländers berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2 1 . Juli 1989 - 9 B 239.89 -, vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - und vom 3. August 1990 - 9 B 45.90 -, jeweils juris).

    An der Glaubhaftigkeit eines Verfolgungsschicksals fehlt es allerdings in aller Regel, wenn der Ausländer im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405/89 -, Buchholz 310, § 86 Abs. 1 Nr. 212), wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender oder vergleichbarer Geschehensabläufe unvorstellbar erscheinen sowie auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens erheblich steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (OVG RP, Urteil vom 22. Juli 1987 - 11 A 34/87 - ) .

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus VG Trier, 20.07.2023 - 9 K 991/23
    Dies betrifft insbesondere diejenigen Homosexuellen, die - wie der Kläger es nach seinem Vortrag vor der Ausreise getan hat - ihre sexuelle Veranlagung nicht in die Öffentlichkeit tragen, sondern ausschließlich im privaten Bereich ausleben (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. Juli 2020, a. a. 0.), obschon - auch dies verkennt die Kammer nicht - nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 7. November 2013 - C-199/12 bis C-202/12 -, juris) und des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 12. Januar 2020 - 2 BvR 1.8.2007/19 -, juris) ein Homosexueller grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden kann, seine Homosexualität geheim zu halten oder auf ein öffentliches Bekenntnis zu ihr und auf ein Ausleben seiner homosexuellen Orientierung zu verzichten.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Trier, 20.07.2023 - 9 K 991/23
    Da der Anwendungsbereich der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG weitgehend deckungsgleich mit dem des Asylgrundrechts in Art. 16 a Abs. 1 GG ist und im Übrigen nur einen engeren Schutzbereich als § 3 AsylG umfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 -, BVerfGE 80, 315-353), kann inhaltlich auf die Ausführungen zu § 3 AsylG verwiesen werden.
  • EuGH, 19.12.2013 - C-202/12

    Innoweb - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Art. 7 Abs. 1

    Auszug aus VG Trier, 20.07.2023 - 9 K 991/23
    Dies betrifft insbesondere diejenigen Homosexuellen, die - wie der Kläger es nach seinem Vortrag vor der Ausreise getan hat - ihre sexuelle Veranlagung nicht in die Öffentlichkeit tragen, sondern ausschließlich im privaten Bereich ausleben (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. Juli 2020, a. a. 0.), obschon - auch dies verkennt die Kammer nicht - nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 7. November 2013 - C-199/12 bis C-202/12 -, juris) und des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 12. Januar 2020 - 2 BvR 1.8.2007/19 -, juris) ein Homosexueller grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden kann, seine Homosexualität geheim zu halten oder auf ein öffentliches Bekenntnis zu ihr und auf ein Ausleben seiner homosexuellen Orientierung zu verzichten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2020 - 13 A 10174/20

    Gruppenverfolgung von homosexuellen Männern in Pakistan

    Auszug aus VG Trier, 20.07.2023 - 9 K 991/23
    jedenfalls die Zahl der sich aus den Erkenntnisquellen ergebenden (mutmaßlichen) Fälle einer Strafverfolgung von männlichen Homosexuellen selbst unter Berücksichtigung einer erheblichen Dunkelziffer keine Größe, die bei einer gebotenen Realitätsbetrachtung zu einer Verfolgungsdichte führen könnte, die auch nur annähernd die Annahme einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer Gruppenverfolgung dieses Personenkreises rechtfertigen könnte (vgl. zu der Relationsbetrachtung bezogen auf die Lage der Homosexuellen in Pakistan: OVG RP, Urteil vom 8. Juli 2020 - 13 A 10174/20 -, juris).
  • VG Köln, 22.09.2016 - 6 K 7471/15
    Auszug aus VG Trier, 20.07.2023 - 9 K 991/23
    Dies gilt sowohl für die Betrachtung einer von staatlicher Seite als auch von nichtstaatlicher Seite ausgehenden, dem ägyptischen Staat zurechenbaren, Gruppenverfolgung (vgl. VG Trier, Urteil vom 1. Oktober 2021 - 5 K 2220/21.TR - juris; VG Bremen, Urteil vom 11. November 2020 - 1 K 204/20, juris Rn. 46; a. A. VG Düsseldorf, Urteile vom 11. März 2019 - 12 K 10071 /18.A - und 5. Oktober 2017 - 12 K 10670/17.A - VG Köln, Urteil vom 22. September 2016 - 6 K 7471/15.A -, sämtlich recherchiert über juris).
  • VG Düsseldorf, 05.10.2017 - 12 K 10670/17
    Auszug aus VG Trier, 20.07.2023 - 9 K 991/23
    Dies gilt sowohl für die Betrachtung einer von staatlicher Seite als auch von nichtstaatlicher Seite ausgehenden, dem ägyptischen Staat zurechenbaren, Gruppenverfolgung (vgl. VG Trier, Urteil vom 1. Oktober 2021 - 5 K 2220/21.TR - juris; VG Bremen, Urteil vom 11. November 2020 - 1 K 204/20, juris Rn. 46; a. A. VG Düsseldorf, Urteile vom 11. März 2019 - 12 K 10071 /18.A - und 5. Oktober 2017 - 12 K 10670/17.A - VG Köln, Urteil vom 22. September 2016 - 6 K 7471/15.A -, sämtlich recherchiert über juris).
  • VG Trier, 01.10.2021 - 5 K 2220/21

    Ägypten: Keine drohende Verfolgung wegen Zugehörigkeit zur Gruppe der

    Auszug aus VG Trier, 20.07.2023 - 9 K 991/23
    Dies gilt sowohl für die Betrachtung einer von staatlicher Seite als auch von nichtstaatlicher Seite ausgehenden, dem ägyptischen Staat zurechenbaren, Gruppenverfolgung (vgl. VG Trier, Urteil vom 1. Oktober 2021 - 5 K 2220/21.TR - juris; VG Bremen, Urteil vom 11. November 2020 - 1 K 204/20, juris Rn. 46; a. A. VG Düsseldorf, Urteile vom 11. März 2019 - 12 K 10071 /18.A - und 5. Oktober 2017 - 12 K 10670/17.A - VG Köln, Urteil vom 22. September 2016 - 6 K 7471/15.A -, sämtlich recherchiert über juris).
  • VG Bremen, 11.11.2020 - 1 K 204/20
    Auszug aus VG Trier, 20.07.2023 - 9 K 991/23
    Dies gilt sowohl für die Betrachtung einer von staatlicher Seite als auch von nichtstaatlicher Seite ausgehenden, dem ägyptischen Staat zurechenbaren, Gruppenverfolgung (vgl. VG Trier, Urteil vom 1. Oktober 2021 - 5 K 2220/21.TR - juris; VG Bremen, Urteil vom 11. November 2020 - 1 K 204/20, juris Rn. 46; a. A. VG Düsseldorf, Urteile vom 11. März 2019 - 12 K 10071 /18.A - und 5. Oktober 2017 - 12 K 10670/17.A - VG Köln, Urteil vom 22. September 2016 - 6 K 7471/15.A -, sämtlich recherchiert über juris).
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Trier, 20.07.2023 - 9 K 991/23
    Die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat beziehungsweise von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war (Vorverfolgung), ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein ernsthafter Hinweis auf die Begründetheit seiner Furcht vor Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, juris Rn. 23, unter Hinweis auf: EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 u.a. [Abdulla u.a.] -, juris Rn. 92 ff.).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

  • BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90

    Vorbringen des Asylbewerbers - Deutsche Übersetzung seines fremdsprachlich

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